Bildungsticket - Anmeldefrist bis zum 30.04.2022
Wichtige Informationen zur Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2022/23
Ab dem Schuljahr 2022/23 entfällt für alle Schüler die Ausgabe der Fahrausweise über das Landratsamt. Das heißt, die Eltern stellen selbst bei einem Verkehrsunternehmen, z. B. bei der Regionalverkehrs Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE), einen Abo-Antrag für das Bildungsticket bis zum 30.04.2022. Es muss daher kein Antrag auf geförderte Schülerbeförderung beim Landratsamt mehr gestellt werden, da der Preis für das Bildungsticket dem monatlichen Eigenanteil an der Schülerbeförderung entspricht.
Für die Antragstellung wird kein Nachweis der Schule benötigt.
Weitere wichtige Informationen zum Antragsverfahren, zur Organisation der Schülerbeförderung und zum Erwerb der Fahrausweise ab dem Schuljahr 2022/23 entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zur Schülerbeförderung.