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Elternmitwirkung

 

Der Elternrat der Klasse

  • Aus der Mitte der Eltern einer Klasse wird ein Elternsprecher und dessen Stellvertreter gewählt.
  • Er unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule bei Angelegenheiten der Schule und außerschulischer Aktivitäten (z.B. Probleme in der Klasse, Ausfahrten und Veranstaltungen, Themenelternabende etc.)
  • Die Elternversammlung (Elternabend) tritt mindestens ein mal im Schulhalbjahr zusammen. Der Elternsprecher lädt dazu ein, bereitet sie vor und leitet sie.
  • Grundlagen hierzu finden sich im § 45 Schulgesetz und §§ 3 – 11 Elternmitwirkungsverordnung.

 

Der Elternrat der Schule

  • Der Elternrat bildet sich aus den Elternsprechern der Klassen.
  • Er ist die Interessenvertretung der Eltern an der Schule, gegenüber dem Schulträger sowie den Schulaufsichtsbehörden und unterstützt die Elternarbeit in den Klassen.
  • Er erhält durch die Schulleitung Informationen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und informiert dann die Eltern in den Klassen.
  • Er arbeitet nach einer Geschäftsordnung, der Elternmitwirkungsverordnung, §§ 12 – 15.
  • Weitere Grundlagen finden sich im § 47 Schulgesetz

 

Die Schulkonferenz

  • Ihre Bedeutung erklärt sich im § 43 Schulgesetz, da sie mit der gleichen Anzahl von Lehrern und Eltern besetzt ist. Weitere Vorschriften finden sich in der Schulkonferenzverordnung.
  • Als gemeinsames Organ soll sie das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern fördern.
  • Über sie kann die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule mitgestaltet werden.
  • Sie tagt mindestens ein mal im Schulhalbjahr.