Elternmitwirkung
Der Elternrat der Klasse
- Aus der Mitte der Eltern einer Klasse wird ein Elternsprecher und dessen Stellvertreter gewählt.
- Er unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule bei Angelegenheiten der Schule und außerschulischer Aktivitäten (z.B. Probleme in der Klasse, Ausfahrten und Veranstaltungen, Themenelternabende etc.)
- Die Elternversammlung (Elternabend) tritt mindestens ein mal im Schulhalbjahr zusammen. Der Elternsprecher lädt dazu ein, bereitet sie vor und leitet sie.
- Grundlagen hierzu finden sich im § 45 Schulgesetz und §§ 3 – 11 Elternmitwirkungsverordnung.
Der Elternrat der Schule
- Der Elternrat bildet sich aus den Elternsprechern der Klassen.
- Er ist die Interessenvertretung der Eltern an der Schule, gegenüber dem Schulträger sowie den Schulaufsichtsbehörden und unterstützt die Elternarbeit in den Klassen.
- Er erhält durch die Schulleitung Informationen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule und informiert dann die Eltern in den Klassen.
- Er arbeitet nach einer Geschäftsordnung, der Elternmitwirkungsverordnung, §§ 12 – 15.
- Weitere Grundlagen finden sich im § 47 Schulgesetz
Die Schulkonferenz
- Ihre Bedeutung erklärt sich im § 43 Schulgesetz, da sie mit der gleichen Anzahl von Lehrern und Eltern besetzt ist. Weitere Vorschriften finden sich in der Schulkonferenzverordnung.
- Als gemeinsames Organ soll sie das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern fördern.
- Über sie kann die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule mitgestaltet werden.
- Sie tagt mindestens ein mal im Schulhalbjahr.